Was jeder über das Arbeitsrecht wissen sollte

Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollte die genauen gesetzlichen Bestimmungen kennen, unter denen beide Parteien im Betrieb zusammenarbeiten. Verstößt der Mitarbeiter dagegen, kann dies im besten Fall zu einer Abmahnung, im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Der folgende Artikel geht auf einige wichtige Punkte des Arbeitsrechts ein, ohne jedoch Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich kündigen

Bei einer Kündigung unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung muss ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers wie Diebstahl, sexueller Missbrauch, Bedrohung oder ein ähnliches Vergehen vorliegen. Im Gegensatz dazu steht die ordentliche Kündigung. Da der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht, stellt das Arbeitsrecht hier hohe Hürden auf. Es gibt nur drei Kündigungsgründe. Das Unternehmen meldet Insolvenz an, der Arbeitnehmer ist für das Unternehmen nicht mehr tragbar, zum Beispiel weil er zu oft krank ist, der dritte Grund liegt im Verhalten. Bei leichteren Verstößen ist für eine ordentliche Kündigung immer eine Abmahnung erforderlich. Dieser strenge Kündigungsschutz gilt allerdings erst bei mehr als zehn Beschäftigten. Droht eine Kündigung wegen Insolvenz, sind immer soziale Faktoren zu berücksichtigen.

Was im Krankheitsfall zu beachten ist

Das Arbeitsrecht schreibt auch genau vor, wie sich der Arbeitgeber im Krankheitsfall zu verhalten hat: Spätestens nach dem dritten Tag muss eine Krankmeldung beim Unternehmen vorliegen. Manche Chefs weichen davon ab und verlangen dies schon früher - das ist rechtlich abgesichert und in Ordnung. Fühlt sich ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, zur Arbeit zu gehen, ist er verpflichtet, dies unverzüglich seinem Vorgesetzten mitzuteilen. Es ist ein Irrtum, dass man wegen Krankheit nicht entlassen werden kann. Bei häufigen Fehlzeiten wegen derselben Krankheit ist eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar und eine Kündigung rechtmäßig. Die meisten Richter ziehen die Grenze bei sechs Wochen wegen derselben Krankheit. Außerdem muss die Prognose für die Zukunft schlecht sein, sodass mit weiteren Fehlzeiten zu rechnen ist. Sechs Wochen lang erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung vom Betrieb, danach springt die Krankenkasse ein. Diese zahlt bis zu einer maximalen Bezugsdauer von 18 Monaten, wobei die Zeit, die der Arbeitgeber bezahlt hat, bereits angerechnet wird.

Bei Problemen zum Arbeitsgericht

Eine Kündigung stürzt den Arbeitnehmer oft in eine schwere wirtschaftliche Krise. Vor allem bei einer fristlosen Kündigung sollte man sich sofort mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Das ist wichtig, denn eine außerordentliche Kündigung hat der Arbeitnehmer selbst verschuldet, was zur Folge hat, dass die Agentur für Arbeit zunächst eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt, die bis zu drei Monate betragen kann.

Fazit

Das Arbeitsrecht ist die Grundlage, auf der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Damit der Arbeitnehmer nicht durch das Fehlverhalten seines Chefs in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den einzelnen Regelungen zu befassen.


Teilen