Arbeitsrecht und die Vorteile daraus

Welche Vorteile ergeben ich aus dem Arbeitsrecht? Das Arbeitsrecht umfasst zunächst alle Gesetze, Regelungen und Ordnungen bezüglich der abhängigen Beschäftigung. Besonders interessant ist für viele hierbei das sogenannte Individualarbeitsrecht, welches die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Am Anfang eines jeden Arbeitsverhältnisses steht der Arbeitsvertrag. Hier werden wichtige Dinge niedergeschrieben und verbindlich festgehalten. Nachträgliche Änderungen sind durchaus möglich, hierbei bedarf es jedoch stets der Schriftform in Verbindung mit der jeweiligen Zustimmung durch die beiden Vertragspartner.

Doch welche Vorteile hat das Arbeitsrecht für die beiden Vertragspartner? Vor allem die Schutzfunktion! Arbeitsrechtliche Bestimmungen sollen die jeweils betroffenen Personen vor bösen Überraschungen und Unannehmlichkeiten schützen. Dies bezieht sich zum Beispiel auf die Arbeitszeit. Arbeitnehmer in Vollzeit arbeiten im Schnitt 8 Stunden am Tag. Die tägliche Arbeitszeit kann in Ausnahmefällen auf 10 Stunden angehoben werden, wenn dies betrieblich erforderlich ist. Allerdings dürfen Überstunden nicht zur Dauersituation werden und müssen zeitnah abgebaut werden, zum Beispiel durch verkürzte Arbeitszeiten oder zusätzliche freie Tage. Um dieses Recht durchzusetzen ist eine genaue Dokumentation der jeweils geleisteten Überstunden nötig. Dies kann vorzugsweise durch Stempelkarten oder ein Stechkartensystem erfolgen. Nur so lassen sich die geleisteten Arbeitszeiten auch wirklich nachvollziehen. Individuelle Absprachen oder ein langsames Ansammeln von Überstunden über viele Monate können schnell zu Streit und Problemen führen.   

Wie bereits anfänglich erwähnt ist ein Arbeitsvertrag für ein Arbeitsverhältnis unabdingbar. Dieser kann auch mündlich geschlossen werden! Allerdings ist dieses Vorgehen aus arbeitsrechtlicher Sicht mehr als fraglich. Auch wenn dies häufig bei geringfügig Beschäftigten so gehandhabt wird, so ist dies doch problematisch. Haben beide Parteien keinen schriftlichen Vertrag geschlossen müssen dennoch im Nachgang wichtige Einzelheiten schriftlich fixiert werden. Dies kann auch formlos auf einem einfachen Blatt Papier geschehen. Zu den wichtigsten Einzelheiten gehören unter anderem der Arbeitsort, die Arbeitszeit, der Lohn und die Kündigungsfrist.  

Kündigungen dürfen laut Arbeitsrecht nicht mündlich durchgeführt werden. Es ist durchaus in Ordnung die Kündigungsabsicht im Vorfeld mündlich mitzuteilen, jedoch muss im Nachgang immer die Schriftform folgen. Wer kündigen will, muss Fristen einhalten! Dies sind üblicherweise 4 Wochen, jedoch kann im Arbeitsvertrag auch eine abweichende Regelung getroffen sein. Insbesondere während der Probezeit kann diese durchaus auch nur 2 Wochen betragen. Wer also wirksam kündigen will, sollte derartige gesetzliche Regelungen und Zusatzvereinbarungen unbedingt beherzigen.  

Eng mit dem Arbeitsrecht verbunden ist auch der gesetzliche Mindestlohn. Jedem Arbeitnehmer steht dieser uneingeschränkt zu. Ausnahmeregelungen betreffen lediglich ehemalige langzeitarbeitslose, Praktikanten und Auszubildende. Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber darf auf den Mindestlohn verzichten. Einvernehmliche Verzichte der beiden Vertragspartner ganz egal, ob mündlich oder schriftlich sind immer unwirksam. Wer aus arbeitsrechtlicher Sicht sauber agieren möchte, sollte demnach immer einen schriftlichen Vertrag mit allen Details aufsetzen.


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