Was leistet der Anwalt für Verkehrsrecht?

Der Anwalt für Verkehrsrecht ist ein Spezialist auf seinem Gebiet. Er konzentriert sich beispielsweise auf die versicherungsrechtlichen Aspekte, die bei einem Verkehrsunfall von Bedeutung sind. Dazu zählt der Schadensersatzanspruch. Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bietet sich ebenfalls die Einschaltung des Spezialisten an. Er kann bei einem drohenden Fahrverbot Akteneinsicht nehmen und seinen Mandanten effektiv beraten. Weitere Einsatzgebiete sind Rotlichtverstöße oder die Missachtung von Vorfahrtsregeln.

Besonders problematisch sind Personen- und Sachschäden. In einem solchen Fall muss ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht in das Verfahren eingebunden werden.

Doch wie wird ein Rechtsanwalt zum Anwalt für Verkehrsrecht? Am Anfang steht das Studium der Rechtswissenschaft. Im Grundstudium belegt der Student neun Semester. Hat er alle Prüfung abgeschlossen, dann legt er das erste Staatsexamen ab. Es umfasst die Fächer Straf-, Zivil- und öffentliches Recht, in denen er beispielsweise fünf Klausuren schreiben muss. Hat er diese erfolgreich abgelegt, kann er sein zweijähriges Referendariat ableisten, das er an verschiedenen Gerichten ableistet. Mit dem zweiten Staatsexamen ist er Volljurist. Die Beamten der staatlichen Justizämter sind jedoch sehr streng. Als Volljurist kann er sich im Anschluss als Rechtsanwalt selbstständig machen und auf das Verkehrsrecht vorbereiten. Dazu gehört ein Fachanwaltslehrgang. Er dauert im Durchschnitt 120 bis 130 Stunden. Ferner benötigt er den Nachweis, dass er die betreffenden Klausuren erfolgreich bestanden hat. Außerdem muss er mindestens 160 betreute Verkehrsrechtsfälle glaubhaft vorlegen können. Von diesen hat er 60 vor einem Gericht vertreten. Liegen alle Unterlagen vor, kann ihm die zuständige Rechtsanwaltskammer den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verleihen. Um diese spezielle Zulassung zu erhalten, muss er auch die Bundesrechtsanwaltskammer von seinen besonderen Fachkenntnissen überzeugen. Seine späteren Aufgaben ergeben sich deshalb aus der Fachanwaltsordnung.

Als Anwalt ist er auch im Luftverkehrs-, Einbahn- und Seerecht bewandert. Einige Kollegen konzentrieren sich auf das Wasserstraßenrecht. Im Verkehrszivilrecht berät und vertritt er seine Mandanten bei Nutzungsausfall- und Verdienstausfallentschädigungen. An diese Disziplin schließt sich das Verkehrshaftungs- und Verkehrsvertragsrecht an. Im Rahmen des Verkehrsverwaltungsrechts beantragt er gegebenenfalls eine medizinisch-psychologische Untersuchung, wenn die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen werden soll.

Besonders interessant ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Zuerst berät der Anwalt für Verkehrsrecht seinen Mandanten über die Erfolgsaussichten. Diese können von Fall zu Fall positiv oder negativ sein. Um tätig zu werden, muss er von seinem Mandanten eine Vollmacht erhalten. Sobald sie ihm vorliegt, kann er beim Amtsgericht eine Akteneinsicht verlangen. Diese benötigt er, um den Bußgeldbescheid zu begutachten. Ist er berechtigt oder sollte ein Widerspruch eingelegt werden? Gegebenenfalls vertritt er ihn vor Gericht.
Die Vergütung richtet sich nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Alternativ kann er eine Vergütungsvereinbarung mit seinem Mandanten vereinbaren. Grundsätzlich wird der Gegenstandwert des Verfahrens angesetzt. Zu ihm kommen die Aufwandspauschale sowie die Mehrwertsteuer.  


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