Diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Erbrecht

Sind juristische Fragen zu klären, so ist es ratsam, auf einen Fachmann zu vertrauen. In Sachen Nachlass sollte daher bei offenen Punkten unbedingt ein Anwalt für Erbrecht wie aus der Kanzlei Dr. Weymann & Partner kontaktiert werden, denn dieser kann mit seiner vorhandenen Expertise sehr schnell Hilfe mit sich bringen. Interessant ist bei diesem Fachanwalt jedoch nicht nur dieser Umstand, denn es lohnt ein Blick im Detail auf die Aufgaben, die ein Fachanwalt für Erbrecht übernehmen kann.

Der Anwalt für Erbrecht in beratender Funktion

Rund um das Thema Erbe bzw. Nachlass gilt es verschiedenste Regelungen zu beachten, welche es durchaus notwendig werden lassen, dass ein Profi in diesen Sachverhalten hinzugezogen wird. Der Anwalt für Erbrecht kann beispielsweise in beratender Funktion agieren, denn dies gehört zweifelsfrei zu den angebotenen Dienstleistungen. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden, denn eine Beratung kann nicht nur hinsichtlich eines zu erstellenden Testaments erfolgen. Auch Erben können von einem solchen Fachanwalt beraten werden, sofern diese beispielsweise die Folgen einer Annahme eines erhaltenen Erbes beraten möchten. Dies kann vor allen Dingen dann wichtig sein, wenn mit dem Erbe beispielsweise Verpflichtungen eingegangen werden, deren Auswirkungen und Folgen für den Laien nicht sofort ersichtlich sind. Erben können ebenfalls bei Erbstreitigkeiten Informationen einholen, denn in diesen Fällen kann der Rat eines Fachanwalts für Erbrecht sehr hilfreich sein, um zu erfahren, ob die vorgetragenen Ansprüche rechtlich bindend und wirksam sind.

Das Testament aufsetzen lassen

Gleich ob es Anzeichen gesundheitlicher Probleme gibt oder nicht, so ist es für jeden Menschen ratsam, dass ein Testament angefertigt wird. Obgleich oftmals davon gesprochen wird, dass es keiner besonderen Form eines solchen Schriftstücks bedarf, sind dennoch einige Details zu beachten, um für die Erben in der Folge Rechtssicherheit zu schaffen. Es sollte daher auf einen Anwalt für Erbrecht zugegangen werden, wenn ein Testament erstellt werden soll. Dieser kann einerseits Wünsche und Bedingungen aufnehmen und in einer Form formulieren, so dass diese in der Folge gültig sind. Es gilt dabei jedoch ebenfalls zu beachten, dass beispielsweise so genannte Pflichtteile am Erbe bestehen, welche selbst durch ein Ausklammern der Person im Testament nicht umgangen werden können. Bei all diesen Fragen kann ein Fachanwalt weiterhelfen.

Beratung hinsichtlich der finanziellen Belastung

Im Zuge eines Erbes gilt es darauf zu achten, dass die notwendige Steuer abgeführt wird. Insbesondere, wenn nicht nur private Barmittel vererbt werden sollen, ist es daher ratsam, sich vorab von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Wer zum Beispiel ein Unternehmen besitzt bzw. Unternehmensanteile sein Eigen nennen kann, sollte beim Vererben bedenken, dass hiermit finanzielle Belastungen in Form von Steuerzahlungen auf die Erben zu kommen. Im Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht kann diesbezüglich erreicht werden, dass eine solche Belastung vermindert wird.


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