Tätigkeitsbereiche von dem Anwalt für Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechts ist es möglich, dass im Laufe einer Beziehung und des Lebens juristische Fragen und Probleme vorkommen. Dabei kann es um Konflikte mit dem eigenen Partner oder auch der Familie gehen. Hier empfiehlt es sich, sich an einem Anwalt für Familienrecht mit fachlicher und persönlicher Kompetenz zu wenden.

Scheidung
Das Vorhaben, ein Leben lang zusammen zu leben, kann durch eine Trennung plötzlich beendet werden. Eine Scheidung ist in manchen Fällen die letzte Möglichkeit. Lediglich durch das Urteil des Familiengerichts wird eine Ehescheidung ausgesprochen. Weil bei Gericht nur ein Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen kann, benötigt jedenfalls derjenige Ehepartner unbedingt einen Juristen. Neben der emotionalen Bewältigung ist bei der Eheauflösung an zahlreiche Formalien zu denken. Dafür steht der Anwalt für Familienrecht von beispielsweise BP- Rechtsanwälte Dr. Klaus-Peter Budke & Wolfram Pott zur Verfügung.

Sorgerecht
Wenn aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen, gibt es in Verbindung mit einer Scheidung beispielsweise solche Fragen: Bei welchem Partner sollen die Heranwachsenden zukünftig leben? Wie erfolgt die Regelung des Besuchsrechts? Wer kümmert sich um welche Angelegenheiten? Prinzipiell haben Eltern gemeinsam über bestimmte Begebenheiten Sorge zu tragen, welche für Kinder von großer Wichtigkeit sind, wie zum Beispiel den Umzug an einem anderen Wohnsitz, Schulwechsel, Religion und so weiter. Nur aufgrund der Beantragung auf das alleinige Sorgerecht eines Elternteils kann man daran etwas ändern. Bei Gericht ist es möglich, einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht zu stellen, wenn das dem Wohl der Heranwachsenden am besten entspricht. Lehnt der andere Ehepartner diese Beantragung ab, wird lediglich in wenigen Sonderfällen das alleinige Sorgerecht gewährt. Wann das der Fall ist, was für Voraussetzungen noch vorzuliegen haben und auf welche Besonderheiten in einem Sorgerechtsprozess zu achten sind, kann ein Anwalt für Familienrecht aufgrund seiner besonderen Qualifikation am besten einschätzen und beurteilen.

Unterhalt
Bei einer Trennung und Scheidung kommt die Frage auf, wie es danach finanziell weitergeht. Mit der Trennung endet nämlich ebenso die bisherige finanzielle Grundlage der gemeinsamen Lebensführung von beiden Ehepartnern. Deswegen wird vom Gesetz dem finanziell schwächeren Ehegatten ein Unterhaltsanspruch gewährt. Eingeteilt in zeitlichen Phasen gibt es einen Unterhalt während des Trennungszeitraums und eine Unterhaltszahlung nach der Scheidung für den ehemaligen Ehepartner. Ob und in was für einer Höhe der Anspruch auf Unterhalt besteht, hängt von der Bedürftigkeit des Antragsstellers sowie von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ab. Neben Geschiedenen und Getrenntlebenden haben unter Umständen auch Verwandte Anspruch auf Unterhalt. Am häufigsten tritt der Kindesunterhalt auf, der von demjenigen Elternteil zu zahlen ist, bei welchem der Heranwachsende nach der erfolgten Trennung und Scheidung nicht lebt. Die Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Selbst hier kommt es erneut auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten und die Bedürftigkeit des Antragstellers an. Der Anwalt für Familienrecht hilft im Bereich Unterhalt den Betroffenen gerne weiter.


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