Welche Aufgaben erwarten den Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Wer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt, muss ihm vertrauen können. Gute Anhaltspunkte bietet das Internet. Überzeugende Anwälte bekommen hier auch aussagefähige Noten.
Der Fachmann im Arbeitsrecht ist immer ein Volljurist. Diesen Status erwirbt er sich durch ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium und zwei abgelegte Staatsexamen. Danach erwirbt er den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht. Die Bundesanwaltskammer, die mit der Verleihung beauftragt ist, fordert jedoch noch einige Voraussetzungen. So absolviert der Anwalt mehrere Seminare und Fortbildungen. Außerdem weist er nach, dass er eine Reihe von Arbeitsgerichtsverfahren juristisch begleitet hat.
Doch wer benötigt den Spezialisten für Arbeitsrecht? Wann ist der richtige Zeitpunkt für seine Dienste gekommen?
Am Anfang steht die Einstellung des zielgerichteten Vorgesetzten oder Mitarbeiters. Der betreffende Arbeitsvertrag muss jedoch auf die Spezifikationen der zu besetzenden Stelle ausgerichtet werden. Dieser Herausforderung nimmt sich der Fachanwalt an. Er formuliert nach einer ausführlichen Besprechung mit dem Geschäftsführer alle Passagen der Arbeitsverträge, die später von den Vertragspartnern unterschrieben werden. Jeder Punkt sollte dabei in einem eventuellen Arbeitsgerichtsverfahren den rechtlichen Voraussetzungen standhalten.

Arbeitnehmer sind im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse ihren Arbeitgebern unterlegen. Diese Defizite gleicht der Gesetzgeber durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften aus. Erhält der Arbeitnehmer eine Abmahnung, den Antrag auf die gegenseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Kündigung, hat er nur eine kurze Zeitspanne, um zu reagieren. Ein Fachanwalt kann ihn Beraten und im Anschluss das Mandat übernehmen. Seine Aufgaben bestehen beispielsweise in der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Besteht der Arbeitgeber auf seiner Entscheidung kommt es zum Prozess. Hier sollte der Fachanwalt ebenfalls die Federführung übernehmen und den Arbeitnehmer vertreten. In manchen Fällen entscheidet das Gericht zugunsten des Arbeitnehmers. Größte Vorsicht ist bei der gegenseitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses geboten. Geht der Arbeitnehmer darauf ein, entfällt sein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von einigen Monaten. Sein Anwalt handelt in einem solchen Fall eine Entschädigung mit dem Arbeitgeber aus.
Ist der Arbeitgeber mit den Leistungen des Arbeitnehmers nicht mehr zufrieden, kann er ihn unter bestimmten Voraussetzungen abmahnen. Regiert sein Mitarbeiter nicht entsprechend, folgt die Kündigung. Sowohl die Abmahnung als auch die Kündigung sollten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der beispielsweise bei der Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR beschäftigt ist, aufgesetzt werden, damit sie keine unwirksamen Klauseln enthalten.
Möchte der Arbeitgeber sich gegen die Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters wehren, sollte er diesen Schritt zusammen mit seinem Anwalt tun.
Neben diesen Aufgabenstellungen kann sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht auf das Tarifrecht konzentrieren. In diesem Fall berät und vertritt er die Arbeitgeberverbände oder die Gewerkschaften. Zu seinen Schwerpunkten zählt hier beispielsweise das Mitbestimmungsrecht. Ist er als leitender Mitarbeiter in das Unternehmen eingebunden, kann er die Betriebsverfassung auf belegschaftsorientierte Aspekte überprüfen.


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