Das Zivilrecht und das Zwischenmenschliche

Wenn zwei sich streiten, dann geht es vor ein Zivilgericht. So oder so ähnlich könnte das Motto in diesem Rechtsgebiet sein. Grundsätzlich geht es also um zwei oder mehr Personen oder private Organisationen, die sich um einen Tatgegenstand streiten. Das Zivilrecht beschreibt dies mit seinem Namen schon sehr gut, auch wenn natürlich der Staat die Rechtsentscheidung übernimmt, in Form eines Richters. Trotzdem besteht vom Staat aus kein großes Interesse an diesen Prozessen und daher ist auch kein Staatsanwalt vertreten. Es gibt viele interessante und spannende Fälle in diesem Rechtsgebiet und natürlich muss auch zu anderen Gebieten abgegrenzt werden.


Wie grenzt sich das Zivilrecht ab?

Grundsätzlich geht es um den Streit unter Bürgern. Dass der Staat nicht eingreift, ist nur dann korrekt, wenn es nicht das Strafrecht berührt. Sobald zum Beispiel jemand eine Körperverletzung oder andere Handlungen begeht, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind, so ist ein automatisches Interesse des Staates an dem Fall vorhanden, damit solche Vergehen möglichst nicht wieder geschehen. Leichter abgrenzen lässt es sich von allen anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Verkehrsrecht, dem Erbrecht und dem Familienrecht, wobei auch diese Gebiete in einem Zivilprozess berührt werden können. Es ist also ein großes Fachgebiet und hat viele potenzielle Anknüpfungspunkte zu anderen Fachdisziplinen des Rechts.


Was gibt es dort für Fälle?

Natürlich gibt es eine große Anzahl an möglichen Rechtsstreiten im Zivilrecht, da es dabei immer um Streitigkeiten zwischen privaten Bürgern oder Vereinen geht. Bezahlt man zum Beispiel seinen Jahresbeitrag für den Sportverein nicht, so kann dies sogar bis vor ein Zivilgericht gehen, wobei der Bürger eine natürliche Person und der Verein eine juristische Person darstellt. In der Regel würde der Verein aber zunächst beim Bürger anfragen und ihn an den Beitrag erinnern, dann eventuell Mahnbescheide senden und erst dann ist mit einem Prozess zu rechnen. Das liegt auch im Interesse des Vereins, da auch bei diesem Aufwand und Kosten durch einen Prozess entstehen würden.

Ein Klassiker ist selbstverständlich der Streit unter Nachbarn. Die Hecke ist zu hoch, der Baum nicht richtig geschnitten und der Rasenmäher zu laut. Leider gibt es immer wieder Streitigkeiten unter Nachbarn, die bis vor ein Gericht gehen und dann auch unter das Zivilrecht fallen. Man kann sich um eine Beilegung bemühen, aber die letzte Instanz ist dann doch der Gerichtssaal. Egal um welches Thema es geht, solange ein Verstoß des Gesetzes vorliegen könnte, so muss auch ein Prozess stattfinden. Deshalb sind viele Gerichte auch im Verzug mit ihren Prozessen, aber jeder Bürger hat das Recht auf die Klärung der Angelegenheiten und potenziellen Gesetzesverstöße. An diesen zwei Beispielen sieht man aber gut, wie umfangreich das Rechtsgebiet ist.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der ​Rechtsanwaltskanzlei Craul & Mai.


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