Was genau ist ein Anwalt für Strafrecht?

Die exakte Bezeichnung ist der Fachanwalt für Strafrecht und wird definiert durch das Berufsrecht der Rechtsanwälte. Neben dem geläufigen Beruf des Rechtsanwalts ist es nach dem Jurastudium möglich, eine Fachanwaltsprüfung abzulegen. Um sich ganz allgemein Fachanwalt nennen zu dürfen, müssen neben dem 1. und 2. Staatsexamen in Jura praktische und theoretische Kenntnisse auf einem bestimmten Fachgebiet nachgewiesen werden. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Kenntnisse durch eine Rechtsanwaltskammer, welche zuvor in einem Fachkurs erworben wurden und nachgewiesener Berufspraxis als Rechtsanwalt, darf man sich Fachanwalt nennen. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt der Anwalt für Strafrecht in Methodik und Recht der Strafverteidigung, im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Außerdem im Strafverfahrensrecht, einschließlich Jugendstrafe und Ordnungswidrigkeitsstrafvollzugsrecht, sowie Strafvollstreckungsrecht bzw. Strafvollzugsrecht. Typische Fälle, in denen es eines Anwalts für Strafrecht bedarf, sind beispielsweise Verhaftungen, Wohnungsdurchsuchungen, Durchsuchung von Geschäftsräumen oder Auto. Strafdelikte und deren rechtliche Verfolgung können schlimmstenfalls mit Freiheitsentzug des Klienten enden. Von daher gerät jemand, der ein Strafdelikt begangen hat oder dem eines zulasten gelegt wird, größtenteils unter enormen Druck und psychischen Stress. Er ist in jedem Fall einer Ausnahmesituation ausgeliefert, die für die Meisten schwer zu bewältigen ist. Von daher ist die Auswahl eines kompetenten und erfahrenen Anwalts für Strafrecht sehr ausschlaggebend. Viele Fachanwälte für Strafrecht arbeiten als Strafverteidiger, das heißt sie verteidigen ihre Mandanten vor Gericht. Strafverteidiger kann sich allerdings jeder Rechtsvertreter nennen, der dazu berufen wurde, ob Hochschuldozent oder Rechtsanwalt anderer Fachgebiete. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist dagegen ein Spezialist seines Gebietes und wird auch zwangsläufig hinzugezogen, wenn die Kenntnisse der anderen Rechtsvertreter nicht mehr ausreichen. Geht es von vornherein um schwere Delikte wie Mord oder Körperverletzung, ist es natürlich ratsam, sich gleich von einem Experten vertreten zu lassen. Dabei hat jeder, egal welche Schuld zu Last gelegt wird, das Recht auf Verteidigung. Diese objektive Sichtweise und unvoreingenommene, objektive Grundhaltung ist auch Voraussetzung für den Beruf des Strafverteidigers oder Fachanwalt für Strafrecht, welcher sich ja vornehmlich mit Strafdelikten beschäftigt. In der Öffentlichkeit wird immer wieder die Frage gestellt, wie ein Anwalt gewisse Menschen, die schlimme Straftaten begangen haben, verteidigen kann. Strafverteidiger sehen sich also auch immer gewissen moralischen Fragestellungen ausgesetzt. Vielleicht sind gerade diese Voreingenommenheit vieler Menschen bzw. geltende Moralvorstellungen der ausschlaggebende Grund, Fachanwalt für Strafrecht zu werden. Die meisten Strafverteidiger sehen es als ihre moralische Pflicht an, einem Menschen die Möglichkeit auf Verteidigung zu geben, egal was ihm zu Last gelegt wird. Sie sehen sich in erster Linie als Interessenvertreter des Rechtsstaates. Die Entscheidung Strafverteidiger zu werden erfordert mit Sicherheit ein gefestigtes Ego, sehr viel Menschenkenntnis, Erfahrung und die Bereitschaft, an die eigenen Grenzen zu gehen. Aber solche auch zu ziehen und eine Verteidigung zu verweigern, wenn man sie nicht mit dem Gewissen vereinbaren kann.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte.


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