Gewerblicher Rechtsschutz – Schutz für Unternehmer

Gewerblicher Rechtsschutz ist für Unternehmende und Selbstständige ein finanzieller Schutz, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Dann sind Prozesskosten bzw. Anwaltsgebühren abgedeckt. Der Rechtsschutz muss also zwingend das eigene Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit betreffen.

Ein Gewerberechtsschutz ist je nach individuellen Bedürfnissen in einem Vertrag verankert. Heute gibt es dafür verschiedene Bausteine. Diese wählen Sie je nach Ihren Ansprüchen. Für folgende Bereiche besteht das Angebot, diese mit entsprechenden Bausteinen abzusichern:

Wesentlicher Baustein im gewerblichen Rechtsschutz ist der Firmenrechtsschutz. Ein weiterer Baustein ist der Arbeitsrechtsschutz. Dieser dient dazu, Rechtsstreitigkeiten mit angestellten oder freien Mitarbeitern abzusichern. Der Verkehrsrechtsschutz versichert verkehrsrechtliche Streitfälle. Das kann beispielsweise bei Problemen mit Dienstfahrzeugen relevant werden. Auch für den Fall eines Rechtsstreites betreffend gewerblicher Immobilien existiert ein Baustein. Für Dienstleistungsverträge und Werkverträge gibt es den Firmenvertragsrechtsschutz. Im Bereich des Strafrechts (vor allem beim Vorwurf des Betruges) greift der erweiterte Strafrechtsschutz.

Gewerberechtsschutz - wann und wem er nützt
Inhaber eines Unternehmens haben mit Angestellten, Firmenfahrzeugen und gewerblich genutzte Immobilien zu tun. Daher besteht die Möglichkeit, dass es zu erheblichen Differenzen mit Vermietern, Kunden, Angestellten oder Unfällen kommt.

Risiken absichern-Bausteine mit Bedacht wählen
Alle genannten Arten von Rechtsstreitigkeiten sind durch gewerblichen Rechtsschutz abzusichern. Juristische Auseinandersetzungen sind oft äußerst langwierig und sehr kostspielig. Das führt auch zu existenzgefährdenden Situationen. Mit gewerblichem Rechtsschutz sind Selbstständige auf der sicheren Seite. Die entstehenden Kosten sind durch eine solche Versicherung gedeckt, vom Erstgespräch beim Rechtsanwalt bis zu einem möglichen Prozess. Nicht grundsätzlich alle Kosten werden übernommen. Es ist deshalb sehr wichtig, sich bewusst zu machen, dass nur vertraglich festgelegte Bausteine versichert sind. Aus diesem Grund ist eine kluge Auswahl tatsächlich relevanter Bausteine im Einzelfall gründlich abzuwägen.

Telefonische Rechtsberatung

Viele Rechtsschutzversicherungen haben auch telefonische Beratungsgespräche mit Anwälten in ihrem Portfolio. Anwälte, wie zum Beispiel GESTHUYSEN Patentanwälte beraten oft telefonisch und beantworten Fragen zu juristischen Angelegenheiten.

Firmenvertragsrechtsschutz
Dieser Rechtsschutz greift in Bezug auf Dienstleistungsverträge und Werkverträge. Ein Streitfall wäre zum Beispiel, dass Kunden oder Lieferanten Rechnungen nicht begleichen. Je nach Betriebsart ist es möglich, den Firmenvertragsrechtsschutz als Teil einer Kombi-Versicherung oder als zusätzlichen Vertrag abzuschließen.

Arbeitsrechtsschutz und Immobilienrechtsschutz
Wer Angestellte hat, ist durch diesen Baustein auf der sicheren Seite, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen wie Kündigung, Gehalt, Arbeitszeugnis, Abfindung oder Abmahnung geht.
Diesen benötigen Mieter oder Eigentümer von gewerblich genutzten Immobilien. Oft haben Mieterhöhungen oder Kündigungen Konfliktpotenzial.

Gewerblicher Verkehrsrechtsschutz und erweiterter Strafrechtsschutz
Dieser greift bei verkehrsrechtlichen Fragen in Bezug auf Dienstwagen. Auch LKW-Fahrer oder Taxiunternehmen, die beruflich viel unterwegs sind, benötigen diesen Schutz unbedingt.
Dieser ist im Falle des Vorwurfs eines Betrugs relevant. Dann springt die Versicherung ein, wenn Anwaltsgebühren entstehen.

Fazit
Unternehmer bzw. Selbstständige sind aus verschiedenen Gründen von Rechtsstreitigkeiten betroffen. Mit einem Gewerberechtsschutz haben sie die Option, rechtliche Angelegenheiten ggf. einschließlich eines Gerichtsverfahrens zu regeln, ohne dabei in finanzielle Schieflage zu geraten. Mit dem Angebot aus verschiedenen Bausteinen nur individuell notwendige auszuwählen, sichert ein gewerblicher Rechtsschutz passgenau Risiken von Selbstständigen und Unternehmern ab.


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